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Förderungen für Projekte werden von verschiedenen Förderinstitutionen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Förderungen werden üblicherweise Mittel für Personal, Reisekosten und Sachaufwand vergeben.

Da die Finanzierungs- bzw. Förderbedingungen zwischen den verschiedenen Einrichtungen stark variieren, sollte man sich bei der Auswahl der Fördergeber*innen die Ziele des Projektes vor Augen halten und diese mit denen der Fördergeber*innen in Beziehung setzen. Zusätzlich ist auf die Förderbedingungen des*der jeweiligen Fördergeber*inn zu achten.

  • Budgetplanung und Overhead-Regelung
    Bei der Projekt- und insbesondere bei der Budgetplanung ist es wichtig, auf die Kostendeckung der direkten Projektkosten und die jeweiligen Overhead-Regelungen zu achten. Informationen hierzu finden Sie im Intranet unter Drittmittelservices.


  • Projekte/Grundlagenforschung
    Projekte der Grundlagenforschung sind meistens völlig themenoffen (oder offen innerhalb eines bestimmten Themenbereichs) und nicht auf eine unmittelbare Anwendung ausgerichtet. Über die Zuerkennung einer Projektförderung wird oftmals im Zuge eines „Peer Review” Verfahrens entschieden. Wichtige Beispiele hierfür sind das EU Rahmenprogramm Horizon EuropeProgramme des FWF und des WWTF.

    Informationen zu den unterschiedlichen Verfahren in der Implementierung und im Antrag finden Sie im Intranet unter „Drittmittelservices“.


  • Projekte/angewandte Forschung
    Im Rahmen von kooperativen/anwendungsorientierten Forschungsprojekten mit der Industrie oder externen Auftraggeber*innen (Ministerien etc.) werden in der Regel Fragestellungen behandelt, die eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit Partner*innen bedingen bzw. deren Ergebnisse von besonderer Bedeutung für die Fördergeber*innen sind.

    Die wichtigsten Beispiele hierfür sind national die Programme/Förderprogramme der FFG, diverse Ministerien, Unternehmen und international Industriekooperationen des EU Rahmenprogramms Horizon Europe. Wichtig hierbei ist, dass innerhalb der entsprechenden Konsortialverträge der Umgang mit den Verwertungsrechten möglichst im Vorhinein (also schon bei der Projektgestaltung) geklärt wird. Bei der Planung und Budgetierung ist darauf zu achten, dass für die Forschungsleistungen entsprechende Preise definiert werden. Für die Anbotslegung gelten die zum Vertrag analogen Unterschriftsregelungen (Näheres im Intranet unter „Drittmittelservices“).


  • Überblick über Förderprogramme

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